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RETTUNGSGASSE
ab 1. Jänner 2012 gibt es SIE!
Ab dem 1. Jänner
2012 ist die Bildung einer Rettungsgasse auf allen Schnellstraßen,
Autostraßen und Autobahnen verpflichtend. Sprich, überall dort wo eine
Autobahnvignette benötigt wird. Sie MUSS vorausschauend gebildet
werden, also bevor der Verkehr zum Stillstand kommt. Ob Unfall oder
Verkehrsüberlastung - mit der Bildung einer Rettungsgasse wird sowohl
eine freie Zufahrt zum Unfallort als auch eine freie Durchfahrt für
Notfälle wie Kranken- und Patiententransporte sichergestellt.
Die
Rettungsgasse ist eine frei bleibende
Fahrgasse zwischen zwei Fahrstreifen. Die Einsatzkräfte haben dadurch
die Möglichkeit der freien Durchfahrt zur Einsatz(Unfall)stelle.
Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen der Rettung, Feuerwehr,
Polizei sowie des Straßen- und Pannendienstes befahren werden. Der Pannenstreifen soll (kann)
benützt werden.
Zweispurigen
Fahrbahnen
Alle
auf dem linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuge weichen so weit als
möglich nach links aus. Alle Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen
weichen so weit als möglich nach rechts aus.
Drei- oder
mehrspurige Fahrbahnen
Alle
auf dem äußerst linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuge weichen so
weit als möglich nach links aus. Alle anderen Fahrzeuge (1. Und 2.
Fahrspur) weichen nach rechts aus.
Die
Rettungsgasse ist IMMER neben der äußerst linken und der
danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Auf den Sicherheitsabstand ist zu
achten und manövrierbar zu bleiben.
Helfen Sie mit, Leben zu retten
Die Rettungsgasse
erleichtert den Rettungskräften und auch UNS das raschere Vorankommen und Eintreffen
am Unfallort, sind wir doch für die Donauuferautobahn A22 und für
die Außenringschnellstraße S1 gemäß Alarmplan zuständig. Der Zeitgewinn von bis zu vier Minuten bedeutet eine 40%
höhere Überlebenschance. Bedenken Sie auch:
Das Unfallopfer KANN nicht warten!
Alle weiteren INFOS
unter: www.rettungsgasse.com
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