Wo andere raus rennen - gehen wir hinein!
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Sturm, Orkan

Um bei extremen Stürmen besser gewappnet zu sein, hier einige Sicherheitstipps für Sie:windsack

 

  • Eine stabile Dachkonstruktion und eine feste Verankerung der tragenden Elemente der  Dachkonstruktion mit Mauerankern und Metallbändern sind eine wichtige Voraussetzung zur Schadensvorbeugung.
  • Spannen sich hoch hinaus ragende Masten, Antennen und Schornsteine zur Verhinderung von langperiodischen Schwingungen ab. Überprüfungen dieser Objekte bringen Sicherheit.
  • Verankern oder entfernen Sie bei Sturmgefahr Gerüste, Werbetafeln, Markisen, Partyzelte, Abdeckplatten- und planen.
  • Der Schutz von Bäumen in Hausnähe wird erreicht durch entsprechenden Abstand oder Zurückschneiden gebäudenaher Bäume.
  • Vor allem "Flachwurzler" wie Fichten etc. sollten nicht über die mittlere Firsthöhe des Gebäudes hinauswachsen.
  • Regelmäßige Überprüfung des Daches auf lose Dachziegel oder Blechteile. Ersatzdachplatten oder Folien zur provisorischen Deckung bereithalten.
  • Bei Rohbauten gefährdete Teile bei Sturmwarnung sichern.
  • Vorsicht bei Fahrten auf besonders exponierten Straßenabschnitten (Brücken etc.). Vorsicht beim Überholen, LKW's können wie Spielzeug umgeworfen werden. Auf gefährliche Böen bei Tunnelausfahrten und am Ende von Lärmschutzwänden achten.
  • Meiden Sie Fahrten durch Wälder und Alleen! - Baum- und Astabwurf.
  • Fenster schließen (nicht nur kippen), wenn vorhanden Rollläden oder Fensterläden schließen!
  • Nicht befestigte Gegenstände im Freien wie z.B. Mülltonnen, Wäsche, Blumenkübel, Gartenmöbel etc. in Sicherheit bringen!
  • Verlassen Sie bei Sturm oder Orkan die schützenden Wohnräume nicht. Gefahr durch herabstürzende Trümmer, Bauteile, Äste, Bäume, Elektroleitungen!
  • Wenn Ihr Haus von hohen Bäumen umgeben ist, meiden Sie das Dachgeschoss!
  • Meiden Sie den Aufenthalt in Parks, Waldgebieten und Friedhöfen!
  • Parken Sie Fahrzeuge nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen! Nicht in Unterführungen parken - Einsatzkräfte müssen eventuell durch!

Silvester, Feuerwerk

Beachten Sie bitte die Einteilungen laut Pyrotechnikgesetz

Kategorie F1

Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.

Z.B. Wunderkerzen, Partyknaller, Bengalische Zündhölzer, Knallerbsen .......

Kategorie F2

Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und für die Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

Z.B. Blitzknaller, Knallfrösche, Vulkan, Babyraketen...

Kategorie F3

Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Z.B. Starke Raketen

Kategorie F4

Feuerwerkskörper die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

 

Weitere wichtige Sicherheitshinweise die Sie beim Abschießen von Feuerwerkskörpern beachten sollten:

 

  • Sind Sie beim Raketenschießen Zuschauer, beobachten Sie das Geschehen aus sicherer Entfernung.
  • Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Raketen/Böller auf.
  • Die Flugbahnen von Raketen hängt vom Wind und Schussrichtung ab, weshalb es auch zu Irrläufern kommen kann.
  • Deshalb schließen sie Fenster, Balkon/Terrassentüren und Haustüren, damit Raketen nicht in die Wohnung eindringen können.
  • Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich.
  • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus stabilen Abschussvorrichtungen ab.
  • Abschussrichtung und Flugbahn (Wind) beachten, Lenkstäbe der Raketen nicht verkürzen oder entfernen.
  • Zünden Sie Raketen und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm an und treten Sie danach einige Schritte zurück.
  • Blindgänger nicht sofort aufheben (Zeitzünder!). Später nicht nochmals entzünden sondern vernichten.
  • Halten sie Löschmittel bereit.
  • Rufen Sie sofort die Feuerwehr NOTRUF 122, falls ein Feuerwerkskörper Gebäude, Fahrzeuge etc. in Brand setzt.

 

 

Erwerb, Verwendung

Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das folgende Lebensjahr vollendet haben:

 

  • Kategorie F1: 12 Jahre
  • Kategorien F2 und S1: 16 Jahre
  • Kategorien F3, F4, T1, P2, P1, und S2: 18 Jahre

 

 

Ortsgebiet

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortgebiet ist verboten, es sei den es liegt eine Genehmigung der Behörde im Rahmen des Pyrotechnikgesetzes vor. Der Bürgermeister kann per Verordnung bestimmte Teile des Ortgebietes von diesem Verbot ausnehmen.

 

Kirche, Spitäler

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe, von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters-, Pflege- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten ist verboten.

Grillen

Für ein sicheres Grillfest beachten Sie bitte folgende Hinweise:

 Das Grillen auf Balkonen mit offenem Feuer ist in der Regel nicht gestattet (Hausordnung beachten!).
● Stellen Sie Ihren Griller standfest auf.
● Halten Sie mit dem Griller genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen - Strahlungshitze!
● Mit handelsüblichen Anzündhilfen bringen Sie ohne Probleme Ihr Grillfeuer in Gang.
● Gasflaschen von Gasgrillern ausserhalb des Hitzebereiches aufstellen. Achtung auf Gaszuleitung!

Vor dem Grillen

● Beaufsichtigen Sie das Grillgut, abtropfendes Fett kann zu einem Brand führen. ! Alu-Grilltasse !
● Keinesfalls brennbare Flüssigkeit in die Glut leeren! - STICHFLAMME!
● Abgetropftes und entzündetes Fett mit wenig Wasser ablöschen.
● Handschuhe zum Anfassen heißer Gegenstände bereit halten.
● Feuerlöscher oder einen Kübel Wasser bereit halten

Während dem Grillen

● Nach dem Grillen, Glut mit viel Wasser gründlich ablöschen.
● Bereits abgelöschtes Brennmaterial abkühlen lassen.
● Brennmaterial nicht in Behälter mit brennbarem Material oder Kunststoffmülltonne werfen!

Nach dem Grillen

Fahrzeugbrand

Der Brand eines Fahrzeuges ist für viele Fahrzeuglenker in Kenntnis explodierender Autos aus diversen Filmen eine Horrorvorstellung. Die Bilder sehen sicher spektakulär aus, entsprechen aber in den meisten Fällen nicht der Wirklichkeit

Autos explodieren nicht und nicht einmal dann, wenn sie bereits im Vollbrand sind. In den meisten Fällen verläuft ein derartiger Brandverlauf relativ langsam und man hat deshalb genügend Zeit das Fahrzeug zu verlassen.

Ein Feuer im Motorraum braucht, wie Versuche es zeigten ca. 5-10 Minuten bis es in das Innere des Fahrzeuges überschlägt. Diese Zeit muss genützt werden um sich selbst und anderen Menschen zu befreien.

Der Gesetzgeber schreibt lediglich als Bordzubehör eine Autoapotheke, Pannendreieck und seit kurzer Zeit auch eine Warnweste vor. Um die Sicherheit für sich selbst und vielleicht auch für andere Mitmenschen zu erhöhen raten wir auch noch zur Mitnahme

eines Autofeuerlöschers - 2kg Pulverlöscher/Brandklasse A,B,C   

und eines Notfallhammers mit Gurtmesser.


autofeuerloscher-kNotfallhammer-k

Beide Geräte sollen griffbereit im Fahrgastraum untergebracht werden.

hehberger feuerloscher 4

Und so können Sie helfen:

● Keine panischen Vollbremsungen oder Spurwechsel
● Unfallstelle absichern
● Feuerwehr verständigen (122) oder verständigen lassen - genaue Ortsangabe!
● Zündung ausschalten
● Motorhaube entriegeln
● Fahrzeug verlassen, Insassen retten
● Motorhaube öffnen (Handschuhe!)
● Pulverlöscher gezielt stoßweise einsetzen.
● Windrichtung beachten
● Weißer Rauch = Löscherfolg, auf Rückzündung achten
● Nicht gesamten Löschmittelvorrat verbrauchen

Lässt sich die Motorhaube nicht öffnen

● Löschmittel von der Bodenfläche von unten in den Motorraum eindringen lassen
● Löschmittel über die Kühleröffnungen (Kühlergrill) einbringen

Feuerlöscher

Tragbare Feuerlöscher sind wichtige Brandschutzeinrichtungen mit denen bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr ein Brand bekämpft werden kann. Diese Geräte sind sehr einfach in ihrer Anwendung und können von jeder Person verwendet werden. Im Ernstfall müssen diese Hilfsmittel auch einwandfrei funktionieren daher muss jeder Feuerlöscher nach spätestens zwei Jahren durch einen befugten Fachkundigen überprüft und gegebenenfalls instandgehalten werden. Die Einhaltung dieser Wartungsintervalle ist notwendig um die Funktionssicherheit Ihres tragbaren Feuerlöschers sicher zu stellen.

Der Standort von Feuerlöschern wird mit folgenden Symbolen dargestellt:

hinweis feuerloescher alt

Diese Verhaltenshinweise soll Ihnen bei der richtigen Handhabung eines Handfeuerlöschers helfen:

 Machen Sie sich mit der Betriebsanleitung am Feuerlöscher vertraut.
 Die Feuerlöscher sind gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert.
 Die Sicherung muss zur Inbetriebnahme entfernt werden.

Die Löschmittel Pulver, Wasser und Schaum werden mittels Treibgas aus dem Druckbehälter befördert. (Näheres zu den unterschiedlichen Löschmitteln unter Brandklassen)

Feuerloescher anleitung v2

 

Montage der tragbaren Feuerlöscher

 Löschgeräte müssen gut sichtbar, leicht für Jedermann zugänglich sein.
 Mit geeigneter Halterung griffbereit montiert sein.
 Aufstellungsorte sind zu kennzeichnen.
 Löschgeräte alle 2 Jahre von einem Fachkundigen überprüfen lassen.

Fortführende Informationen zu tragbaraen Feuerlöschern:

Diese Geräte werden im Bau- und Gewerbeverfahren behördlich vorgeschrieben.
Sie sollten aber auch in jedem Haushalt bereitstehen und vorgehalten werden.

 Tragbare Feuerlöscher haben der ÖNORM EN 3 zu entsprechen.

 Art, Größe und Anzahl wird nach TRVB F 124 ermittelt.

Dauerdruckbehälter:
Das Treibgas ist im Behälter mit dem Löschmittel vermischt.

Außenliegende Treibgasflasche:
Das Treibgas strömt beim Öffnen des Handventils in den Löschmittelbehälter.

Innenliegende Treibgasflasche:
Durch Einschlagen eines Knopfes oder Anheben eines Hebels wir die innenliegende Treibgasflasche geöffnet.

 

 

Brandklassen

 

 BrandklasseA

BRANDKLASSE A
Brände fester Stoffe organischer Natur, die unter Glutbildung verbrennen
Autoreifen, Holz, Kohle, Papier, Stroh, Textilien etc.
Geeignete Kleinlöschgeräte:
Wasser- (Nass)löscher - W, (N); Schaumlöscher - S; Pulverlöscher (Glutbrand) - G

 BrandklasseB

BRANDKLASSE B
Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe
Aceton, Alkohol, Benzin, Lösungsmittel, Lacke etc.
Geeignete Kleinlöschgeräte:
Schaumlöscher - S; Pulverlöscher - G (Glutbrand); Pulverlöscher - P (Flammbrand); Kohlendioxid - K

 BrandklasseC

BRANDKLASSE C
Brände von Gasen
Acetylen, Erdgas, Stadtgas, Buthan, Propan
Geeignete Kleinlöschgeräte:
Pulverlöscher - G (Glutbrand); Pulverlöscher - P (Flammbrand); Kohlendioxid - K

 BrandklasseD

BRANDKLASSE D
Brände von Metallen
Aluminium, Natrium, Magnesium
Geeignete Kleinlöschgeräte:
Pulverlöscher - M (Metallbrand), trockener Sand

 BrandklasseF

BRANDKLASSE F
Brände von Speiseölen/-fette pflanzlicher od. tierischer Natur in Frittier- und Fettbackgeräten
Geeignetes Kleinlöschgerät:
Fettbrandlöscher - F

 


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