Die Feuerwehr Langenzersdorf informiert: Waldbrandverordnung 2015 ist in Kraft

Aufgrund der außerordentlichen Trockenheit des Waldbodens ordnet die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg gemäß §41 des Forstgesetzes zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbände folgendes an:

  1. Im Verwaltungsbezirk Korneuburg sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
  2. Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf in Kraft. 
  3. Ausnahmen z.B. für Brauchtumsveranstaltungen) sind mit Nachweis ausreichender Sicherheitsvorkehrungen (Feuerwehrbereitschaft) gestattet

Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270.- oder mit Arrest von bis zu vier Wochen bestraft.


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