Silvester, Feuerwerk

Beachten Sie bitte die Einteilungen laut Pyrotechnikgesetz

Kategorie F1

Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.

Z.B. Wunderkerzen, Partyknaller, Bengalische Zündhölzer, Knallerbsen .......

Kategorie F2

Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und für die Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

Z.B. Blitzknaller, Knallfrösche, Vulkan, Babyraketen...

Kategorie F3

Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Z.B. Starke Raketen

Kategorie F4

Feuerwerkskörper die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

 

Weitere wichtige Sicherheitshinweise die Sie beim Abschießen von Feuerwerkskörpern beachten sollten:

 

  • Sind Sie beim Raketenschießen Zuschauer, beobachten Sie das Geschehen aus sicherer Entfernung.
  • Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Raketen/Böller auf.
  • Die Flugbahnen von Raketen hängt vom Wind und Schussrichtung ab, weshalb es auch zu Irrläufern kommen kann.
  • Deshalb schließen sie Fenster, Balkon/Terrassentüren und Haustüren, damit Raketen nicht in die Wohnung eindringen können.
  • Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich.
  • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus stabilen Abschussvorrichtungen ab.
  • Abschussrichtung und Flugbahn (Wind) beachten, Lenkstäbe der Raketen nicht verkürzen oder entfernen.
  • Zünden Sie Raketen und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm an und treten Sie danach einige Schritte zurück.
  • Blindgänger nicht sofort aufheben (Zeitzünder!). Später nicht nochmals entzünden sondern vernichten.
  • Halten sie Löschmittel bereit.
  • Rufen Sie sofort die Feuerwehr NOTRUF 122, falls ein Feuerwerkskörper Gebäude, Fahrzeuge etc. in Brand setzt.

 

 

Erwerb, Verwendung

Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das folgende Lebensjahr vollendet haben:

 

  • Kategorie F1: 12 Jahre
  • Kategorien F2 und S1: 16 Jahre
  • Kategorien F3, F4, T1, P2, P1, und S2: 18 Jahre

 

 

Ortsgebiet

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortgebiet ist verboten, es sei den es liegt eine Genehmigung der Behörde im Rahmen des Pyrotechnikgesetzes vor. Der Bürgermeister kann per Verordnung bestimmte Teile des Ortgebietes von diesem Verbot ausnehmen.

 

Kirche, Spitäler

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe, von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters-, Pflege- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten ist verboten.


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