Durch einen aufgefrorenen Wasserhahn im Garten kam es zu einem Wasseraustritt der durch einen Nachbarn bemerkt wurde.
Da die Gartenwasserleitung durch ein automatisches Hauswasserwerk im Keller des Hauses versorgt wurde, half auch das Absperren der Ortswasserzuleitung nicht.
Da kein Zutritt zum Haus möglich war wurde der Besitzer über die Exekutive ausgeforscht und verständigt. Bis zum Eintreffen wurde der Wasseraustritt durch die Feuerwehr so gut als möglich eingeschränkt.