Unterwegs
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Aufgrund der außerordentlichen Trockenheit des Waldbodens ordnet die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg gemäß §41 des Forstgesetzes zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbände folgendes an:
Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270.- oder mit Arrest von bis zu vier Wochen bestraft.
Wozu dient ein Brandschutzplan?
Grundsätzlich dienen Brandschutzpläne den Einsatzkräften um im Ernstfall eine rasche Orientierung in einem Objekt zu gewährleisten. Dadurch können einsatztaktische Maßnahmen optimal an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Wann müssen Brandschutzpläne erstellt und der Feuerwehr zur Vidierung vorgelegt werden?
Wer ist für die Erstellung verantwortlich?
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Brandschutzplans die Pflicht des Brandschutzbeauftragten (ggf. auch die Betriebsführung). Der Brandschutzbeauftragte muss jedoch nicht die Planzeichnung selbst übernehmen, dafür gibt es diverse Dienstleistungsunternehmen.
Wie ist ein Brandschutzplan zu erstellen?
Für die Erstellung eines Brandschutzplans ist die TRVB O 121 in der gültigen Fassung heran zu ziehen.
Wie vidiert die Feuerwehr Brandschutzpläne?
Ablauf Vidierung:
Folgende Abbildung soll Ihnen beim Ablauf bzgl. Brandschutzpläne helfen.
Damit Ihr Fest nicht zum "Weih-nachtfeuer" wird!
Einige Tipps Ihrer Feuerwehr
Tannen- oder Fichtenzweige, trockenes Reisig zur Dekoration und hohe Brandlast, sowie die rasante Brandausbreitung machen Christbaumbrände besonders gefährlich.
Die Ausbreitung eines Christbaumbrandes erfolgt sehr rasch. Innerhalb von Sekunden kann der ganze Baum in Vollbrand stehen und durch die dabei frei werdende Hitze ist ein Übergreifen auf die Einrichtung leicht möglich und lässt den Brand schnell außer Kontrolle geraten.
Darum raten die Brandverhütungsstellen und wir die nachstehende Reihenfolge bei Christbaumbränden unbedingt einzuhalten:
Alarmieren (122) - Retten - Löschen
Steht einmal der Christbaum in Vollbrand, machen eigene Löschversuche kaum mehr Sinn. Darum ist es wichtig, die Feuerwehr zu rufen, die Nachbarn zu warnen und die eigene Familie in Sicherheit zu bringen.
Tipps zur Verhütung von Adventkranz und Christbaumbränden
Tipps für Friedens- und Gedenklichter
Feuerlöscher (Nasslöscher) oder Wasserkübel bereithalten!
Besondere Brandgefahr zu Neujahr und Dreikönig
Brandenergie die bei einem Christbaumbrand enstehen:
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Vollbrand nach wenigen Sekunden |
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Verhalten bei Bienen, Wespen, Hornissen etc.

In den Sommermonaten erhält die Feuerwehr Langenzersdorf viele Anrufe von verängstigten Bürgern, um Wespen oder ähnliche Insekten zu beseitigen bzw. wird die Vernichtung der Nester verlangt. Viele Menschen sind dann verwundert, wenn wir diesen Dienst grundsätzlich verweigern. Das Problem ist, das speziell die Hornisse, - unsere größte Wespenart, - zu den geschützten Arten gehört, vom Aussterben bedroht ist und unter Artenschutz gestellt ist. Für die meisten Anrufer stellen diese Insekten keine Gefahr dar, sondern "nur" eine Belästigung. Nur in speziellen Fällen, bei Nachweis (von z.B. Allergien ...) ist ein Eingreifen bei Gefahr im Verzug gesetzlich gedeckt.
Was viele von uns vielleicht nicht, oder nicht mehr wissen. Die so gefürchteten Insekten sind ein wichtiges Glied in der Natur, so werden pro Volk bis zu 500g Fliegen, Mücken, Spinnen und Baumschädlinge (das entspricht etwa 3000 Tiere pro Tag) vertilgt.
Auszug aus praktischen Tipps zum Umgang mit den summenden "Mitessern":
Abschließend weisen wir darauf hin, dass Wespennester nur im unmittelbaren Aufenthaltsbereich von Personen (wie Kindergärten, Schulen, Haus und Wohnung) entfernt werden. Wespennester in Bäumen oder Kleingartenanlagen dürfen von der Feuerwehr nicht weggenommen bzw. vernichtet werden. Hier besteht keine akute Gefährdung. Demontage- und Abdeckarbeiten werden aus privatrechtlichen Gründen nicht vorgenommen.
Ein Einsatz bei Hornissen und Hummeln wird auf Grund des Artenschutzes nicht durchgeführt.
Ist ein Eingreifen der Feuerwehr jedoch unabdingbar wird eine Einsatzpauschale von € 80,-- eingehoben.
Meldungen werden per Mail an wespen[at]ff-langenzersdorf.at oder telefonisch unter 02244 22222 77 entgegen genommen
BITTE ANSCHRIFT UND TELEFONNUMMER ANGEBEN.
Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Langenzersdorf stehen zur Abgabe der Zivilschutzsignale und für die Alarmierung der Feuerwehr fünf (5) Alarmsirenen zur Verfügung. Die Standorte sind:
Die Auslösung kann durch die Bundeswarnzentrale, Landeswarnzentrale NÖ, BAZ Stockerau und Feuerwehr Langenzersdorf erfolgen. Mit den fünf Sirenen ist die flächendeckende Beschallung des Gemeindegebietes sichergestellt.
Die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr erfolgt seit den 90-iger Jahren mittels Funkmeldeempfänger. Mit der Sirene wird nur noch in Ausnahmefällen oder nach gültigem Alarmplan alarmiert.
Zur Funktionsprobe wird wöchentlich ein Probealarm, jeweils am Samstag um ca. 12:14Uhr von der BAZ (Bereichsalarmzentrale) Stockerau ausgelöst.
VORSCHAU
Der nächste Zivilschutzprobealarm findet am 3. Oktober 2015 statt.

Um bei extremen Stürmen besser gewappnet zu sein, hier einige Sicherheitstipps für Sie:
Beachten Sie bitte die Einteilungen laut Pyrotechnikgesetz
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Kategorie F1 |
Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Z.B. Wunderkerzen, Partyknaller, Bengalische Zündhölzer, Knallerbsen ....... |
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Kategorie F2 |
Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und für die Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Z.B. Blitzknaller, Knallfrösche, Vulkan, Babyraketen... |
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Kategorie F3 |
Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Z.B. Starke Raketen |
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Kategorie F4 |
Feuerwerkskörper die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. |
Weitere wichtige Sicherheitshinweise die Sie beim Abschießen von Feuerwerkskörpern beachten sollten:
Erwerb, Verwendung
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das folgende Lebensjahr vollendet haben:
Ortsgebiet
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortgebiet ist verboten, es sei den es liegt eine Genehmigung der Behörde im Rahmen des Pyrotechnikgesetzes vor. Der Bürgermeister kann per Verordnung bestimmte Teile des Ortgebietes von diesem Verbot ausnehmen.
Kirche, Spitäler
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe, von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters-, Pflege- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten ist verboten.
Für ein sicheres Grillfest beachten Sie bitte folgende Hinweise:
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● Das Grillen auf Balkonen mit offenem Feuer ist in der Regel nicht gestattet (Hausordnung beachten!). |
Vor dem Grillen |
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● Beaufsichtigen Sie das Grillgut, abtropfendes Fett kann zu einem Brand führen. ! Alu-Grilltasse ! |
Während dem Grillen |
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● Nach dem Grillen, Glut mit viel Wasser gründlich ablöschen. |
Nach dem Grillen |
Der Brand eines Fahrzeuges ist für viele Fahrzeuglenker in Kenntnis explodierender Autos aus diversen Filmen eine Horrorvorstellung. Die Bilder sehen sicher spektakulär aus, entsprechen aber in den meisten Fällen nicht der Wirklichkeit
Autos explodieren nicht und nicht einmal dann, wenn sie bereits im Vollbrand sind. In den meisten Fällen verläuft ein derartiger Brandverlauf relativ langsam und man hat deshalb genügend Zeit das Fahrzeug zu verlassen.
Ein Feuer im Motorraum braucht, wie Versuche es zeigten ca. 5-10 Minuten bis es in das Innere des Fahrzeuges überschlägt. Diese Zeit muss genützt werden um sich selbst und anderen Menschen zu befreien.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich als Bordzubehör eine Autoapotheke, Pannendreieck und seit kurzer Zeit auch eine Warnweste vor. Um die Sicherheit für sich selbst und vielleicht auch für andere Mitmenschen zu erhöhen raten wir auch noch zur Mitnahme
eines Autofeuerlöschers - 2kg Pulverlöscher/Brandklasse A,B,C
und eines Notfallhammers mit Gurtmesser.


Beide Geräte sollen griffbereit im Fahrgastraum untergebracht werden.

Und so können Sie helfen:
● Keine panischen Vollbremsungen oder Spurwechsel
● Unfallstelle absichern
● Feuerwehr verständigen (122) oder verständigen lassen - genaue Ortsangabe!
● Zündung ausschalten
● Motorhaube entriegeln
● Fahrzeug verlassen, Insassen retten
● Motorhaube öffnen (Handschuhe!)
● Pulverlöscher gezielt stoßweise einsetzen.
● Windrichtung beachten
● Weißer Rauch = Löscherfolg, auf Rückzündung achten
● Nicht gesamten Löschmittelvorrat verbrauchen
Lässt sich die Motorhaube nicht öffnen
● Löschmittel von der Bodenfläche von unten in den Motorraum eindringen lassen
● Löschmittel über die Kühleröffnungen (Kühlergrill) einbringen
© Freiwillige Feuerwehr - Langenzersdorf
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Organ gem. §41 NÖFG 2016: Kommandant HBI Stefan Janoschek, Mitgliederversammlung
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