Unterwegs

Unterwegs

Die Feuerwehr Langenzersdorf informiert: Waldbrandverordnung 2015 ist in Kraft

Aufgrund der außerordentlichen Trockenheit des Waldbodens ordnet die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg gemäß §41 des Forstgesetzes zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbände folgendes an:

  1. Im Verwaltungsbezirk Korneuburg sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
  2. Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf in Kraft. 
  3. Ausnahmen z.B. für Brauchtumsveranstaltungen) sind mit Nachweis ausreichender Sicherheitsvorkehrungen (Feuerwehrbereitschaft) gestattet

Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270.- oder mit Arrest von bis zu vier Wochen bestraft.

Brandschutzpläne

Wozu dient ein Brandschutzplan?

Grundsätzlich dienen Brandschutzpläne den Einsatzkräften um im Ernstfall eine rasche Orientierung in einem Objekt zu gewährleisten. Dadurch können einsatztaktische Maßnahmen optimal an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

  • Darstellung des gesamten Gebäudes für Schulungen der Mitarbeiter hinsichtlich brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Als Hilfestellung für die Eigenkontrollen (TRVB O 121)
  • Grundsätzlich nach Absprache mit der örtlichen Feuerwehr (via Mail brandschutz[at]ff-langenzersdorf.at)
  • In Farbe und einigermaßen feuchtigkeitsbeständig verpackt
  • Der Plan sollte im Ausdruck gut lesbar sein
  • Notfalls sind größere Stockwerke zu teilen (Übersichtliche Darstellung)
  • Papierformat A3 nicht überschreiten
  • Weitere Kriterien aus TRVB O 121 in gültiger Fassung

 Wann müssen Brandschutzpläne erstellt und der Feuerwehr zur Vidierung vorgelegt werden?

  • Beim Anschluss einer Brandmeldeanlage
  • Wenn diese von der Behörde vorgeschrieben wurden
  • Wenn sich bereits vidierte Pläne durch Adaptierungen verändert haben

Wer ist für die Erstellung verantwortlich?

Grundsätzlich ist die Erstellung eines Brandschutzplans die Pflicht des Brandschutzbeauftragten (ggf. auch die Betriebsführung). Der Brandschutzbeauftragte muss jedoch nicht die Planzeichnung selbst übernehmen, dafür gibt es diverse Dienstleistungsunternehmen.

Wie ist ein Brandschutzplan zu erstellen?

Für die Erstellung eines Brandschutzplans ist die TRVB O 121 in der gültigen Fassung heran zu ziehen.

Wie vidiert die Feuerwehr Brandschutzpläne?

  • Nach Rücksprache mit der Feuerwehr werden Ihnen die Abgabemodalitäten näher erläutert (via Mail brandschutz[at]ff-langenzersdorf.at)
  • Brandschutzpläne werden durch die Feuerwehr ausschließlich auf formaler Richtigkeit hinsichtlich der TRVB O 121 in gültiger Fassung kontrolliert
  • Ob die eingezeichnete Darstellung der Wirklichkeit entsprechen werden nicht durch die Feuerwehr kontrolliert, diese Verantwortung liegt beim Planersteller bzw. dem Brandschutzbeauftragten

Ablauf Vidierung:

Folgende Abbildung soll Ihnen beim Ablauf bzgl. Brandschutzpläne helfen.

 

Weihnachten

Damit Ihr Fest nicht zum "Weih-nachtfeuer" wird!

Einige Tipps Ihrer Feuerwehr

Tannen- oder Fichtenzweige, trockenes Reisig zur Dekoration und hohe Brandlast, sowie die rasante Brandausbreitung machen Christbaumbrände besonders gefährlich.

Die Ausbreitung eines Christbaumbrandes erfolgt sehr rasch. Innerhalb von Sekunden kann der ganze Baum in Vollbrand stehen und durch die dabei frei werdende Hitze ist ein Übergreifen auf die Einrichtung leicht möglich und lässt den Brand schnell außer Kontrolle geraten.

Darum raten die Brandverhütungsstellen und wir die nachstehende Reihenfolge bei Christbaumbränden unbedingt einzuhalten:

Alarmieren (122) - Retten - Löschen

Steht einmal der Christbaum in Vollbrand, machen eigene Löschversuche kaum mehr Sinn. Darum ist es wichtig, die Feuerwehr zu rufen, die Nachbarn zu warnen und die eigene Familie in Sicherheit zu bringen.

Tipps zur Verhütung von Adventkranz und Christbaumbränden

  •  Adventkranz und Christbaum nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen.
  •  Adventkranzkerzen nicht zu weit herunterbrennen lassen.
  •  Bewahren Sie Christbäume bis zum Fest im Freien auf.
  •  Stellen Sie die Schnittfläche in Wasser oder Schnee
  •  Möglichst großer Abstand zwischen Kerzen und brennbaren Material.
  •  Achten Sie auf ausreichend Abstand zwischen Kerzen, Ästen und Schmuck.
  •  Zuerst die oberen und dann die unteren Christbaumkerzen anzünden.
  •  Spritz- oder Wunderkerzen unbedingt frei hängen (keine Berührung von Ästen u. Dekoration)
  •  Verwenden Sie keine brennbare Unterlagen.
  •  Benützen Sie keinen Christbaumschnee aus Spraydosen bei brennenden Kerzen.

Tipps für Friedens- und Gedenklichter

  • Lassen Sie brennende Kerzen nicht offen und unbeaufsichtigt stehen!
  • Stellen Sie die Kerze in eine Metall- oder in eine entsprechend große Holzlaterne.
  • Achten Sie auf das Größenverhältnis zwischen Kerze und Laterne.
  • Im Umfeld der brennenden Kerze auf brennbares Dekorationsmaterial verzichten.

Feuerlöscher (Nasslöscher) oder Wasserkübel bereithalten!

Besondere Brandgefahr zu Neujahr und Dreikönig

 

Brandenergie die bei einem Christbaumbrand enstehen:

 

 baum mittelbrand    
 

Vollbrand

nach

wenigen

Sekunden 

 baum Vollbrand

Wespen, Hornissen

Verhalten bei Bienen, Wespen, Hornissen etc.

wespe ffle

In den Sommermonaten erhält die Feuerwehr Langenzersdorf viele Anrufe von verängstigten Bürgern, um Wespen oder ähnliche Insekten zu beseitigen bzw. wird die Vernichtung der Nester verlangt. Viele Menschen sind dann verwundert, wenn wir diesen Dienst grundsätzlich verweigern. Das Problem ist, das speziell die Hornisse, - unsere größte Wespenart, - zu den geschützten Arten gehört, vom Aussterben bedroht ist und unter Artenschutz gestellt ist. Für die meisten Anrufer stellen diese Insekten keine Gefahr dar, sondern "nur" eine Belästigung. Nur in speziellen Fällen, bei Nachweis (von z.B. Allergien ...) ist ein Eingreifen bei Gefahr im Verzug gesetzlich gedeckt.

Was viele von uns vielleicht nicht, oder nicht mehr wissen. Die so gefürchteten Insekten sind ein wichtiges Glied in der Natur, so werden pro Volk bis zu 500g Fliegen, Mücken, Spinnen und Baumschädlinge (das entspricht etwa 3000 Tiere pro Tag) vertilgt.

 

Auszug aus praktischen Tipps zum Umgang mit den summenden "Mitessern":

  • Speisereste und Reste von süßen Getränken nach dem Essen wegräumen.
  • Abfallbehälter stets verschlossen halten.
  • Wenn möglich stark duftende Körperpflegeprodukte vermeiden.
  • Sollte eine Wespe am Körper sitzen, ist Abschütteln oder Abstreifen des Tieres empfehlenswert.
  • Kinder sollten Getränke am besten mit einem Strohhalm trinken, um Stiche im Rachenraum zu vermeiden.
  • Vorsicht beim -Barfußgehen; Bienen lieben Klee, viele Wespen nisten am Boden.
  • Abgefallenes reifes Obst aufsammeln und in einem Behälter mit Abdeckung geben.
  • Insektenschutzgitter vor den Fenstern verhindern, dass diese Tiere ins Haus eindringen.
  • Sicherheitsabstand zum Nest einhalten (1-5 Meter).
  • Hornissen reagieren auf Licht. Sollte sich eine in ihre Wohnung verirrt haben, löschen sie das Licht und öffnen  sie das Fenster. In kürzester Zeit herrscht wieder Ruhe.
  • Vermeiden sie rasche Bewegungen.
  • Tragen sie ihr Notfallset immer mit sich, wenn sie Insektengiftallergiker sind.
  • Wir hoffen mit diesen Informationen ihr Herz für Tiere soweit geweckt zu haben, dass sie nur mehr in wirklich gravierenden Fällen auf die Hilfe der Feuerwehr zurückgreifen müssen.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass Wespennester nur im unmittelbaren Aufenthaltsbereich von Personen (wie Kindergärten, Schulen, Haus und Wohnung) entfernt werden. Wespennester in Bäumen oder Kleingartenanlagen dürfen von der Feuerwehr nicht weggenommen bzw. vernichtet werden. Hier besteht keine akute Gefährdung. Demontage- und Abdeckarbeiten werden aus privatrechtlichen Gründen nicht vorgenommen.

Ein Einsatz bei Hornissen und Hummeln wird auf Grund des Artenschutzes nicht durchgeführt.

Ist ein Eingreifen der Feuerwehr jedoch unabdingbar wird eine Einsatzpauschale von € 80,-- eingehoben.

Meldungen werden per Mail an wespen[at]ff-langenzersdorf.at oder telefonisch unter 02244 22222 77 entgegen genommen

BITTE ANSCHRIFT UND TELEFONNUMMER ANGEBEN.

Zivilschutz

Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Langenzersdorf stehen zur Abgabe der Zivilschutzsignale und für die Alarmierung der Feuerwehr fünf (5) Alarmsirenen zur Verfügung. Die Standorte sind:

  • Feuerwehrhaus Klosterneuburgerstraße
  • WHA Wienerstraße 79
  • Einrichtungshaus Leiner
  • Bauhof Langenzersdorf Praunstraße
  • Mautgasse

Die Auslösung kann durch die Bundeswarnzentrale, Landeswarnzentrale NÖ, BAZ Stockerau und Feuerwehr Langenzersdorf erfolgen. Mit den fünf Sirenen ist die flächendeckende Beschallung des Gemeindegebietes sichergestellt.

Die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr erfolgt seit den 90-iger Jahren mittels Funkmeldeempfänger. Mit der Sirene wird nur noch in Ausnahmefällen oder nach gültigem Alarmplan alarmiert.

Zur Funktionsprobe wird wöchentlich ein Probealarm, jeweils am Samstag um ca. 12:14Uhr von der BAZ (Bereichsalarmzentrale) Stockerau ausgelöst.

 

VORSCHAU

Der nächste Zivilschutzprobealarm findet am 3. Oktober 2015 statt.

 

Sturm, Orkan

Um bei extremen Stürmen besser gewappnet zu sein, hier einige Sicherheitstipps für Sie:windsack

 

  • Eine stabile Dachkonstruktion und eine feste Verankerung der tragenden Elemente der  Dachkonstruktion mit Mauerankern und Metallbändern sind eine wichtige Voraussetzung zur Schadensvorbeugung.
  • Spannen sich hoch hinaus ragende Masten, Antennen und Schornsteine zur Verhinderung von langperiodischen Schwingungen ab. Überprüfungen dieser Objekte bringen Sicherheit.
  • Verankern oder entfernen Sie bei Sturmgefahr Gerüste, Werbetafeln, Markisen, Partyzelte, Abdeckplatten- und planen.
  • Der Schutz von Bäumen in Hausnähe wird erreicht durch entsprechenden Abstand oder Zurückschneiden gebäudenaher Bäume.
  • Vor allem "Flachwurzler" wie Fichten etc. sollten nicht über die mittlere Firsthöhe des Gebäudes hinauswachsen.
  • Regelmäßige Überprüfung des Daches auf lose Dachziegel oder Blechteile. Ersatzdachplatten oder Folien zur provisorischen Deckung bereithalten.
  • Bei Rohbauten gefährdete Teile bei Sturmwarnung sichern.
  • Vorsicht bei Fahrten auf besonders exponierten Straßenabschnitten (Brücken etc.). Vorsicht beim Überholen, LKW's können wie Spielzeug umgeworfen werden. Auf gefährliche Böen bei Tunnelausfahrten und am Ende von Lärmschutzwänden achten.
  • Meiden Sie Fahrten durch Wälder und Alleen! - Baum- und Astabwurf.
  • Fenster schließen (nicht nur kippen), wenn vorhanden Rollläden oder Fensterläden schließen!
  • Nicht befestigte Gegenstände im Freien wie z.B. Mülltonnen, Wäsche, Blumenkübel, Gartenmöbel etc. in Sicherheit bringen!
  • Verlassen Sie bei Sturm oder Orkan die schützenden Wohnräume nicht. Gefahr durch herabstürzende Trümmer, Bauteile, Äste, Bäume, Elektroleitungen!
  • Wenn Ihr Haus von hohen Bäumen umgeben ist, meiden Sie das Dachgeschoss!
  • Meiden Sie den Aufenthalt in Parks, Waldgebieten und Friedhöfen!
  • Parken Sie Fahrzeuge nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen! Nicht in Unterführungen parken - Einsatzkräfte müssen eventuell durch!

Silvester, Feuerwerk

Beachten Sie bitte die Einteilungen laut Pyrotechnikgesetz

Kategorie F1

Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.

Z.B. Wunderkerzen, Partyknaller, Bengalische Zündhölzer, Knallerbsen .......

Kategorie F2

Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und für die Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

Z.B. Blitzknaller, Knallfrösche, Vulkan, Babyraketen...

Kategorie F3

Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Z.B. Starke Raketen

Kategorie F4

Feuerwerkskörper die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

 

Weitere wichtige Sicherheitshinweise die Sie beim Abschießen von Feuerwerkskörpern beachten sollten:

 

  • Sind Sie beim Raketenschießen Zuschauer, beobachten Sie das Geschehen aus sicherer Entfernung.
  • Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Raketen/Böller auf.
  • Die Flugbahnen von Raketen hängt vom Wind und Schussrichtung ab, weshalb es auch zu Irrläufern kommen kann.
  • Deshalb schließen sie Fenster, Balkon/Terrassentüren und Haustüren, damit Raketen nicht in die Wohnung eindringen können.
  • Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich.
  • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus stabilen Abschussvorrichtungen ab.
  • Abschussrichtung und Flugbahn (Wind) beachten, Lenkstäbe der Raketen nicht verkürzen oder entfernen.
  • Zünden Sie Raketen und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm an und treten Sie danach einige Schritte zurück.
  • Blindgänger nicht sofort aufheben (Zeitzünder!). Später nicht nochmals entzünden sondern vernichten.
  • Halten sie Löschmittel bereit.
  • Rufen Sie sofort die Feuerwehr NOTRUF 122, falls ein Feuerwerkskörper Gebäude, Fahrzeuge etc. in Brand setzt.

 

 

Erwerb, Verwendung

Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das folgende Lebensjahr vollendet haben:

 

  • Kategorie F1: 12 Jahre
  • Kategorien F2 und S1: 16 Jahre
  • Kategorien F3, F4, T1, P2, P1, und S2: 18 Jahre

 

 

Ortsgebiet

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortgebiet ist verboten, es sei den es liegt eine Genehmigung der Behörde im Rahmen des Pyrotechnikgesetzes vor. Der Bürgermeister kann per Verordnung bestimmte Teile des Ortgebietes von diesem Verbot ausnehmen.

 

Kirche, Spitäler

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe, von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters-, Pflege- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten ist verboten.

Grillen

Für ein sicheres Grillfest beachten Sie bitte folgende Hinweise:

 Das Grillen auf Balkonen mit offenem Feuer ist in der Regel nicht gestattet (Hausordnung beachten!).
● Stellen Sie Ihren Griller standfest auf.
● Halten Sie mit dem Griller genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen - Strahlungshitze!
● Mit handelsüblichen Anzündhilfen bringen Sie ohne Probleme Ihr Grillfeuer in Gang.
● Gasflaschen von Gasgrillern ausserhalb des Hitzebereiches aufstellen. Achtung auf Gaszuleitung!

Vor dem Grillen

● Beaufsichtigen Sie das Grillgut, abtropfendes Fett kann zu einem Brand führen. ! Alu-Grilltasse !
● Keinesfalls brennbare Flüssigkeit in die Glut leeren! - STICHFLAMME!
● Abgetropftes und entzündetes Fett mit wenig Wasser ablöschen.
● Handschuhe zum Anfassen heißer Gegenstände bereit halten.
● Feuerlöscher oder einen Kübel Wasser bereit halten

Während dem Grillen

● Nach dem Grillen, Glut mit viel Wasser gründlich ablöschen.
● Bereits abgelöschtes Brennmaterial abkühlen lassen.
● Brennmaterial nicht in Behälter mit brennbarem Material oder Kunststoffmülltonne werfen!

Nach dem Grillen

Fahrzeugbrand

Der Brand eines Fahrzeuges ist für viele Fahrzeuglenker in Kenntnis explodierender Autos aus diversen Filmen eine Horrorvorstellung. Die Bilder sehen sicher spektakulär aus, entsprechen aber in den meisten Fällen nicht der Wirklichkeit

Autos explodieren nicht und nicht einmal dann, wenn sie bereits im Vollbrand sind. In den meisten Fällen verläuft ein derartiger Brandverlauf relativ langsam und man hat deshalb genügend Zeit das Fahrzeug zu verlassen.

Ein Feuer im Motorraum braucht, wie Versuche es zeigten ca. 5-10 Minuten bis es in das Innere des Fahrzeuges überschlägt. Diese Zeit muss genützt werden um sich selbst und anderen Menschen zu befreien.

Der Gesetzgeber schreibt lediglich als Bordzubehör eine Autoapotheke, Pannendreieck und seit kurzer Zeit auch eine Warnweste vor. Um die Sicherheit für sich selbst und vielleicht auch für andere Mitmenschen zu erhöhen raten wir auch noch zur Mitnahme

eines Autofeuerlöschers - 2kg Pulverlöscher/Brandklasse A,B,C   

und eines Notfallhammers mit Gurtmesser.


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Beide Geräte sollen griffbereit im Fahrgastraum untergebracht werden.

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Und so können Sie helfen:

● Keine panischen Vollbremsungen oder Spurwechsel
● Unfallstelle absichern
● Feuerwehr verständigen (122) oder verständigen lassen - genaue Ortsangabe!
● Zündung ausschalten
● Motorhaube entriegeln
● Fahrzeug verlassen, Insassen retten
● Motorhaube öffnen (Handschuhe!)
● Pulverlöscher gezielt stoßweise einsetzen.
● Windrichtung beachten
● Weißer Rauch = Löscherfolg, auf Rückzündung achten
● Nicht gesamten Löschmittelvorrat verbrauchen

Lässt sich die Motorhaube nicht öffnen

● Löschmittel von der Bodenfläche von unten in den Motorraum eindringen lassen
● Löschmittel über die Kühleröffnungen (Kühlergrill) einbringen


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Unternehmensgegenstand: Wahrnehmung der Aufgaben im Sinn des NÖFG, Dienstordnung und Dienstanweisungen des NÖLFV.
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Organ gem. §41 NÖFG 2016: Kommandant HBI Stefan Janoschek, Mitgliederversammlung
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