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Gruppenkommandanten Fortbildung

Die Intensivierung der Aus- und Fortbilung im Bereich der Gruppenkommandaten startet mit 2022 durch weiterlesen

 

Ausklang in der Maschinistenausbildung

Der Fahrmeistertag steht den Maschinisten als Termin zum Üben der Gerätschaften zu Verfügung weiterlesen

 


Danke an unsere Unterstützer

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Unterstützung beim Feuerwehrfest 2014!

Hier sehen Sie wie wir Ihr Transparent verwerndet haben. 

 

 

Die Präsentation Ihrer Firmenlogos ist hier anzusehen. 

Einen kurzen Bericht zum Fest und weitere Bilder finden Sie hier

Feuerwehrkommando und Verwaltung

Das Kommando

Feuerwehrkommandant und -stellvertreter werden durch die Mitgliederversammlung auf fünf Jahre gewählt. Beide gewählten Funktionäre werden vom Gemeinderat angelobt und es wird ihnen damit die Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei im Namen des Bürgermeisters übertragen.

Der Feuerwehrkommandant ist Dienstvorgesetzter und trägt die Gesamtverantwortung für die gesamte Feuerwehr. Im Verhinderungsfall  wird diese Tätigkeit vom Feuerwehrkommandantstellvertreter übernommen. Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter sind ex lege gem. NÖ. Feuerwehrgesetz (NÖFG) Einsatzleiter im vom Gemeinderat beschlossenen örtlichen Einsatzbereich.

Der Leiter des Verwaltungsdienstes wird für eine Funktionsperiode (fünf Jahre) vom Feuerwehrkommandanten ernannt.

Feuerwehrkommandant: HBI Stefan JANOSCHEK
Feuerwehrkommandantstellvertreter: OBI Ronald CHRISTELBAUER
Leiter des Verwaltungsdienstes: OV Julia MITISZEK

 

Die Verwaltung

Leiter des Verwaltungsdienstes: OV Julia MITISZEK
Verwalter: EOV Robert INDRA
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes: VM Guido COMPOSTELLA

 Der Verwaltungsdienst befasst sich mit der administrativen und finanziellen Führung der Feuerwehr Langenzersdorf.

• Finanz - und Budgetführung
• Vorbereitung der Sammelaktionen und Vorbereitung von Veranstaltungen (Ball, Feuerwehrfest etc.)
• Erstellung des Rechnungsabschlusses
• Erstellung des Budgetvoranschlages
• Einsatzverrechnung
• Schriftverkehr
• Abfassen von Mitschriften und Protokollführung
• Ablage und Evidenzführung
• Statistikausarbeitungen
• Lehrgangs- und Modulanmeldungen in der NÖ. LFS
• Mannschafts- und Mitgliederverwaltung
• Erstellen der Einsatz- und Tätigkeitsberichte
• Verwaltung und Führung des Feuerwehrverwaltungsprogrammes - FDISK  

 

 

Rettungsgasse

RETTUNGSGASSE ab 1. Jänner 2012 gibt es SIE!

Ab dem 1. Jänner 2012 ist die Bildung einer Rettungsgasse auf allen Schnellstraßen, Autostraßen und Autobahnen verpflichtend. Sprich, überall dort wo eine Autobahnvignette benötigt wird. Sie MUSS vorausschauend gebildet werden, also bevor der Verkehr zum Stillstand kommt. Ob Unfall oder Verkehrsüberlastung - mit der Bildung einer Rettungsgasse wird sowohl eine freie Zufahrt zum Unfallort als auch eine freie Durchfahrt für Notfälle wie Kranken- und Patiententransporte sichergestellt.

Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen zwei Fahrstreifen. Die Einsatzkräfte haben dadurch die Möglichkeit der freien Durchfahrt zur Einsatz(Unfall)stelle. Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen der Rettung, Feuerwehr, Polizei sowie des Straßen- und Pannendienstes befahren werden. Der Pannenstreifen soll (kann) benützt werden.

Zweispurigen Fahrbahnen

Alle auf dem linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuge weichen so weit als möglich nach links aus. Alle Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen weichen so weit als möglich nach rechts aus.

Drei- oder mehrspurige Fahrbahnen

Alle auf dem äußerst linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuge weichen so weit als möglich nach links aus. Alle anderen Fahrzeuge (1. Und 2. Fahrspur) weichen nach rechts aus.

Die Rettungsgasse ist IMMER neben der äußerst linken und der danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Auf den Sicherheitsabstand ist zu achten und manövrierbar zu bleiben.

Helfen Sie mit, Leben zu retten

Die Rettungsgasse erleichtert den Rettungskräften und auch UNS das raschere Vorankommen und Eintreffen am Unfallort, sind wir doch für die Donauuferautobahn A22 und für die Außenringschnellstraße S1 gemäß Alarmplan zuständig. Der Zeitgewinn von bis zu vier Minuten bedeutet eine 40% höhere Überlebenschance. Bedenken Sie auch:

Das Unfallopfer KANN nicht warten!

Alle weiteren INFOS unter: www.rettungsgasse.com

 

 


© Freiwillige Feuerwehr - Langenzersdorf
Unternehmensgegenstand: Wahrnehmung der Aufgaben im Sinn des NÖFG, Dienstordnung und Dienstanweisungen des NÖLFV.
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Organ gem. §41 NÖFG 2016: Kommandant HBI Stefan Janoschek, Mitgliederversammlung
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